Religionsunterricht íst ein durch das Grundgesetz (Art. 7) besonders geschütztes ordentliches Fach an allen öffentlichen Schulen. Demnach ist dieser Unterricht an ein bestimmtes Bekenntnis (in der Regel evangelisch oder katholisch) gebunden, verpflichtet aber keinen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu diesem Bekenntnis.
Grundsätzlich sind evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen.
Am Grotefend-Gymnasium wird derzeit nur Evangelischer Religionsunterricht als konfessionell-kooperativer Unterricht angeboten. Das bedeutet, dass auf die Besonderheiten der verschiedenen christlichen Konfessionen (in der Hauptsache evangelisch und katholisch) eingegangen wird, wo es durch die jeweiligen Kerncurricula gefordert ist. Somit richtet sich der konfessionell-kooperative Religionsunterricht an evangelische und katholische Kinder und Jugendliche, ist aber grundsätzlich auch offen für Angehörige anderer Religionen sowie für Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören.
Jeder kann sich aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht abmelden. Bis zur Religionsmündigkeit (mit 14 Jahren) sind dazu nur die Eltern berechtigt. Die Abmeldung hat schriftlich bei der Schulleitung zu erfolgen. (Niedersächsisches Schulgesetz, § 124). In diesem Fall muss der Unterricht im Fach "Werte und Normen" besucht werden.
Evangelische Religion kann am GGM als 4. (schriftliches) oder 5. (mündliches) Prüfungsfach im Abitur belegt werden. Schülerinnen und Schülern, welche dies in Betracht ziehen, wird unbedingt empfohlen, bereits in der Sekundarstufe I den Religionsunterricht kontinuierlich zu besuchen.