Förderverein

Satzung des Vereins der Freunde des Gymnasiums in Hann. Münden e. V.

Name, Sitz und Zweck

§ 1 Der „Verein der Freunde des Gymnasiums in Hann. Münden e.V.“ bezweckt die ideelle und materielle Förderung des Gymnasiums in Hann. Münden, insbesondere durch Schülereltern, ehemalige Schüler und sonstige Freunde.

Er verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für das Grotefend-Gymnasium Münden zur Verwirklichung von oben genannten steuerbegünstigten Zwecken.

§ 3 Sitz des Vereins ist Hann. Münden. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

Mitgliedschaft und Beiträge

§ 4 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Personen, die den Verein oder die Schule in hervorragender Weise gefördert haben, können durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 5 Über Aufnahmeanträge, die schriftlich zu stellen sind, entscheidet der Vorstand. Über Beschwerden entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 6 Die Mitgliedschaft erlischt durch A) Tod, B) Austritt, C) Ausschluss.

Der Austritt ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres, das sich mit dem Kalenderjahr deckt, zulässig. Er ist dem Vorstand einen Monat vorher schriftlich mitzuteilen.  Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung mit dem Mitgliedsbeitrag länger als ein Jahr im Rückstand bleibt oder durch sein Verhalten dem Ansehen oder dem Zweck des Vereins schadet. Die Entscheidung trifft der Vorstand. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Er wird wirksam, wenn das Mitglied nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Mitteilung beim Vorstand schriftlich Beschwerde eingelegt.
Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Der jährliche Mindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und bei Bedarf angepasst.


Organe

§ 8 Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung.

§ 9 Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus

a) dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter

b) dem Schriftführer

c) dem Schatzmeister

d) dem Schulleiter des Gymnasiums bzw. seinem Stellvertreter

e) einem Mitglied des Schülergremiums

f) hinzu gewählten Mitgliedern

§ 10 Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt drei Jahre. Vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder werden durch Zuwahl ersetzt.

§ 11 Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen. Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

§ 12 Aufgabe des Vorstandes ist

a) Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

b) Beschlussfassung über die Verwaltung des Vereinsvermögens

c) Aufstellung eines Haushaltsplanes

d) Entscheidung über die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes.

§ 13 Vorstandssitzungen werden im Bedarfsfalle vom Vorsitzenden einberufen. Der Vorsitzende ist verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder die Einberufung unter schriftlicher Darlegung der Gründe verlangen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 14 Der Schriftführer erledigt den laufenden Schriftverkehr. Er hat über jedeVorstandssitzung und jede Mitgliederversammlung eine Niederschrift aufzunehmen, die von ihm und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§15 Der Schatzmeister verwaltet das Vereinsvermögen. Zur Leistung von Zahlungen aus dem Vereinsvermögen ist nur berechtigt, wenn der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter ihre Zustimmung erteilt haben. Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres hat er über das abgelaufene Geschäftsjahr eine Jahresrechnung aufzustellen und sie dem Vorstand vorzulegen.

§ 16 Die Prüfung der durch den Schatzmeister vorzulegenden Jahresrechnung erfolgt durch zwei Kassenprüfer. Diese werden von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Sie dürfen nicht zugleich dem Vorstand angehören.

§ 17 Die Mitgliederversammlung entscheidet über

a) die Wahl des Vorstandes

b) die Wahl der Kassenprüfer

c) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

d) die Entlastung des Vorstandes

e) die Änderung der Satzung

f) die Auflösung des Vereins.

§ 18 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Laufe des Geschäftsjahres statt. Sie ist von dem Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vorher

durch schriftliche Einladung
oder Bekanntgabe in der Mündener Allgemeinen
oder Bekanntgabe auf der Homepage des Grotefend-Gymnasiums einzuberufen.

Der Vorsitzende hat auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel aller Mitglieder in der gleichen Weise außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

§ 19 Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag. Zu Satzungsänderungen ist eine dreiviertel Mehrheit, zur Auflösung des Vereins vierfünftel Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 20 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung auf ein anderes Mitglied ist unzulässig.

§ 21 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 22 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 23 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 24 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Landkreis Göttingen in Göttingen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

Einstimmig beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2019

Hann. Münden, den 7. Juni 2019

Wolfgang Dippel
Vorsitzender

Grotefend-Gymnasium Münden

Mitscherlichstraße 1
34346 Hann. Münden

Kontakt

Tel.: 05541 98030Fax: 05541 9803-40

E-Mail: schulleitung(at)grotefend-gymnasium.de
Internet: www.grotefend-gymnasium.de

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